Da für Frettchen in Deutschland nur Impfstoffe für Staupe und Tollwut (siehe
hier)zugelassen sind, müssen Impfstoffe von Hund, Katze und Kaninchen vom Tierarzt umgewidmet werden.
Frettchen sollten nach unserer Auffassung nicht vor der achten Lebenswoche geimpft werden. Es gibt jedoch Ausnahmen die individuell vom Tierarzt entschieden werden sollten.
Eine Grundimmunisierung gegen Tollwut sollte im Alter von 3 Monaten durchgeführt und nach 4 Wochen wiederholt werden. Die erste Impfung gegen Staube erfolgt mit 10 Wochen, bei jüngeren Tieren sollte 4-6 Wochen später aufgefrischt werden. Was im Detail geimpft werden muss, sollte Ihr Tierarzt / Ihre Tierärztin entscheiden unter Berücksichtigung der individuellen Haltungsbedingungen des Frettchens.
Eine jährliche Wiederholungsimpfung für Tollwut und Staube ist unbedingt erforderlich!
Auch Frettchen die ausschließlich in der Wohnung gehalten werden, sollten regelmäßig geimpft werden, da Erreger auch mit den Schuhen in den Wohnraum eingeschleppt werden können!