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Ürsprünglich war für den ersten Juni die Einführung des neuen "Heimtierausweises" geplant, ist dann aber auf Oktober verschoben worden. Die Einführung des europaweit geltenden Impfzeugnisses soll den Reiseverkehr innerhalb der europäischen Mitgliedsstaaten vereinfachen. In diesem jetzt individuell numerierten Dokument wurde versucht, auf die unterschiedlichen Bestimmungen der Länder einzugehen und entsprechende Rubriken zu berücksichtigen.
Die Eintragung der Tätowierung bzw. Mikrochip-Nummer ist nichts neues, die Pflicht zur Implantation (Einpflanzung) eines Mikrochips ist jedoch neu. Dies soll das Aussetzen von Haustieren, die auf Reisen mitgeführt werden, unterbinden und mit Strafe belegen. Da der Impfpass und der Mikrochip ab Juli / Oktober zentral zu registrieren sind, kann der Tierhalter ausfindig gemacht und bei Vergehen bestraft werden. Außer der Rubriken für Tollwutimpfungen und allgemeine Impfungen existieren jetzt Abschnitte, die die vorgeschriebene Entwurmung gegen Echinococcus (z.B. Bulgarien und Finnland) sowie Behandlungen gegen Zecken (z.B.Großbritannien und Irland) dokumentieren.
Neu ist auch eine Rubrik zur Eintragung des Tollwutantikörpertiters der von Großbritannien, Irland, Norwegen und Schweden verlangt wird. Bei regelmäßiger Impfung muss die Bestimmung des Tollwutantikörpertiters nicht wiederholt werden. Für das tierärztliche Gesundheitszeugnis und dessen Beglaubigung durch den Amtstierarzt sind fünf Felder vorhanden, die wohl kaum ausreichend sein werden bei Vielreisenden und somit spätestens nach fünf Jahren erschöpft sein werden. Hingegen wird die Tollwutabteilung für Tiere genügen, die ein Alter von 21 Jahren erreichen.
Bei Reisen in Länder wie z.B. Italien, Portugal und Tschechien sind eine Leine und ein Maulkorb für Hunde mitzuführen.
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