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Sie haben sich vielleicht gefragt, warum Ihr Tierarzt / Ihre Tierärztin Ihnen nicht die Röntgenbilder ausgehändigt hat, die von Ihrem Tier angefertigt wurden und von Ihnen bezahlt wurden.
Hier erfahren Sie warum.
Hat der Tierarzt das Recht ein Tier einzubehalten bei Ausbleiben eines finanziellen Honorar- oder Leistungsausgleiches durch den Tierhalter?
Hier können Sie die Tierschutz-Hundeverordnung vom 2. Mai 2001 nachschlagen.
Kampfhundeverordnungen sind Ländersache. Welche gilt nun aber für Ihren Hund?
Wie weit darf Werbung für Tierärzte gehen? Welche Werbearten sind legitim? Mache ich mich schon strafbar, wenn ich als Tierärzt eine Anzeige in der Presse schalte? Erfahren Sie mehr.
Aus aktuellem Anlass und auf vielfältige Anfragen unserer Internetbesucher haben wir die nachfolgende Information zu diesem Thema in abgekürzter Form verfasst.
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