Begriffelexikon
Keulung
Die Tötung von seuchenverdächtigen Tieren nach Anordnung des zuständigen Staatsorganes, Veterinäramtes.
Werden in einem Tierbestand schwerwiegende Seuchen z.B. Geflügelpest H5N1, afrikanische Schweinepest oder Milzbrand nachgewiesen, kann die Behörde die Tötung und Vernichtung eines gesamten Tierbestandes anordnen. Ziel ist es, die frühzeitige Tilgung der Seuche zu erreichen und dadurch die Ausbreitung durch einen Seuchenzug zu vermeiden.