Europäischer Heimtierpass
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Einführung
Der neue Heimtierausweis ist jetzt Pflicht für Hunde, Katzen und Frettchen, die am Reiseverkehr innerhalb Europas teilnehmen. Für detaillierte Angaben zu den Bestimmungen der einzelnen Länder besuchen Sie bitte den Abschnitt Reisebestimmungen auf unserer Domain.
Allgemein
Die Einführung des europaweit geltenden Impfzeugnisses soll den Reiseverkehr innerhalb der europäischen Mitgliedsstaaten vereinfachen. In diesem jetzt individuell nummerierten Dokument wurde versucht, auf die unterschiedlichen Bestimmungen der Länder einzugehen und entsprechende Rubriken zu berücksichtigen.
Die Eintragung der Tätowierung bzw. Mikrochip-Nummer ist Usus, die Pflicht zur
Neu ist auch eine Rubrik zur Eintragung des Tollwutantikörpertiters, der von Großbritannien, Irland, Norwegen und Schweden verlangt wird. Bei regelmäßiger Impfung muss die Bestimmung des Tollwutantikörpertiters nicht wiederholt werden. Für das tierärztliche Gesundheitszeugnis und dessen Beglaubigung durch den Amtstierarzt sind fünf Felder vorhanden, die wohl kaum ausreichend sein werden bei Vielreisenden und somit spätestens nach fünf Jahren erschöpft sein werden. Die Tollwutabteilung hingegen wird für Tiere genügen, die ein Alter von 21 Jahren erreichen.
Bei Reisen in Länder wie z. B. Italien, Portugal und Tschechien, sind eine Leine und ein Maulkorb für Hunde mitzuführen.