starke Schmerzmittel
II. Starke Schmerzmittel müssen vom Tierarzt 

/ der Tierärztin verschrieben werden und dürfen nur unter besonderen Umständen an den Tierhalter zur häuslichen Verabreichung mitgegeben werden.


Starke Schmerzmittel, die verschreibungspflichtig sind, aber nicht unter das Betäubungsmittelgesetz fallen: Dies sind
Auch diese Medikamentengruppe gehört nur in die Hand des erfahrenen Tierarztes, da diese Medikamente bei falscher Anwendung zu schweren Schäden - bis hin zum Atemstillstand beim Patienten - führen können. Es gibt sicherlich Ausnahmen, in denen der Tierarzt vielleicht einmal einem zuverlässigen Tierhalter gestattet, über einen kurzen Zeitraum das Tier mit einem derartigen