Bosnien-Herzegowina
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Allgemein
Bosnien-Herzegowina gehört zu den sogenannten gelisteten Drittländern (Anhang II, Teil C), die einen der EU-Mitgliedsländern vergleichbaren Status hinsichtlich der Tollwutsituation zeigen. Diese Länder müssen einen Nachweis über Ihren Tollwutstatus erbringen und Anforderungen erfüllen, die in Artikel 10 der Verordnung 998/2003 beschrieben sind.
Wer in diese Länder reist, sollte die Einreisebestimmungen bei Anreise berücksichtigen (Auskunft geben Botschaften / Konsulate). Wer aus diesen Ländern Tiere einführt / zurückbringt, benötigt eine Veterinärbescheinigung gemäß Entscheidung 2004/ 824 /EG, ansonsten gelten die in den EU-Bestimmungen festgelegten Regeln.
Informationsquellen
> www.amtstieraerzte.de « Bundesamt der beamteten Tierärzte
Häufige Krankheiten
Nachfolgend sind die wichtigsten Erkrankungen durch
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