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Allgemein
Hunde, Katzen und Frettchen müssen elektronisch durch einen Mikrochip der ISO-Norm 11784 oder 11785 gekennzeichnet sein. Falls der Chip nicht diesen Normen entspricht, muss vom Tierhalter ein entsprechendes Lesegerät zur Verfügung gestellt werden.
müssen zwingend mit einem Microchip (ISO-Norm 11784 entspricht HDX- oder FDX-BÜbertragung)
ausgestattet werden. Bei Einreise muss der > EU-Heimtierausweis mitgeführt werden. Dieser muss von einem
zurückliegt. Die Impfung muss entsprechend den Empfehlungen des Impfstoffherstellers wiederholt werden. Eine Wiederholungsimpfung ist dann unmittelbar gültig. Die Einreise eines Heimtieres, welches jünger als drei Monate und ungeimpft ist, wird gestattet, sofern für dieses Tier ein Ausweis mitgeführt wird und es seit seiner
Ausführliche Informationen über die allgemein gültigen EU-Bestimmungen finden sie hier!
Besonderheiten: Seit 1. Juli 2010 ist die Haltung, Zucht und Einfuhr von folgenden 13 Hunderassen in
Dänemark verboten, wenn sie nach dem 17. März 2010 angeschafft wurden:
Pitbull-Terrier, Tosa Inu, Amerikanischer Staffordshire Terrier, Fila Brasileiro, Dogo Argentino,
Amerikanische Bulldogge, Boerboel, Kangal, Zentralasiatischer Ovtcharka, Kaukasischer
Ovtcharka, Südrussischer Ovtcharka, Tornjak, Sarplaninac. Hintergrund des Verbots ist,
dass die genannten Hunderassen als gefährlich eingestuft werden. Das Verbot gilt auch für
Kreuzungen der betreffenden Hunderassen. Es obliegt dem Halter des Hundes, die Rasse
oder den Typ zu dokumentieren, ebenso den Zeitpunkt der Anschaffung. Es gilt folgende
Übergangsregelung für Personen, die Hunde der betreffenden Rassen vor dem 17. März
2010 angeschafft haben: Die Hunde können weiterhin nach Dänemark mitgebracht werden,
aber sie müssen auf Straßen, Wegen, Fußwegen und Plätzen an einer maximal 2 m
langen Leine geführt werden. Der Hund muss auch einen sicher verschlossenen Maulkorb
tragen. Diese Übergangsordnung gilt jedoch nicht für Pitbull-Terrier und Tosa Inu, da
diese bereits vor Inkrafttreten der neuen Regeln verboten waren. Alle anderen Hunde sind
in Dänemark erlaubt, wenn die allgemeinen EU-Bedingungen erfolgt sind.
Für alle Hunde gelten in Dänemark folgende Bestimmungen:
• An den Stränden besteht vom 1. April bis 30. September Leinenpflicht
• In Wäldern besteht ganzjährig Leinenpflicht
Informationsquellen
> www.amtstieraerzte.de Bundesverband beamteter Tierärzte
Häufige Krankheiten
Nachfolgend sind die wichtigsten Erkrankungen durch
Nähere Informationen erhalten Sie durch Anklicken der entsprechenden Links, bei weiteren Fragen steht Ihnen Ihr Tierarzt zur Verfügung.