Kroatien
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Allgemein
Kroatien gehört zu den sogenannten gelisteten Drittländern (Anhang II, Teil C), die einen der EU-Mitgliedsländern vergleichbaren Status hinsichtlich der Tollwutsituation zeigen. Diese Länder müssen einen Nachweis über ihren Tollwutstatus erbringen und Anforderungen erfüllen, die in Artikel 10 der Verordnung 998/2003 beschrieben sind.
Wer in diese Länder reist, sollte die Einreisebestimmungen bei Anreise berücksichtigen (Auskunft geben Botschaften / Konsulate). Wer aus diesen Ländern Tiere einführt / zurückbringt, benötigt eine Veterinärbescheinigung gemäß Entscheidung 2004/ 824 /EG, ansonsten gelten die in den EU-Bestimmungen festgelegten Regeln.
Besonderheiten: Hunde, die in Begleitung ihrer Besitzer über das Gebiet der Republik Kroatien reisen bzw. deren Besitzer sich vorübergehend in der Republik Kroatien aufhalten, müssen bei der Einreise in das Land mit einem Mikrochip oder einer deutlich lesbaren tätowierten Nummer gekennzeichnet sein, die auch im Ausweis eingetragen sein muss. Vom
Informationsquellen
> www.amtstieraerzte.de « Bundesverband beamteter Tierärzte
Häufige Krankheiten
Nachfolgend sind die wichtigsten Erkrankungen durch
> Babesiose
>
> Ehrlichiose
> Herzwurmerkrankung (Dirofilariose)
> Leishmaniose
Nähere Informationen erhalten Sie durch Anklicken der entsprechenden Links. Bei weiteren Fragen steht Ihnen Ihr Tierarzt zur Verfügung.