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Allgemein
Hunde, Katzen und Frettchen müssen elektronisch durch einen Mikrochip der ISO-Norm 11784 oder 11785 gekennzeichnet sein. Falls der Chip nicht diesen Normen entspricht, muss vom Tierhalter ein entsprechendes Lesegerät zur Verfügung gestellt werden.
müssen zwingend mit einem Microchip (ISO-Norm 11784 entspricht HDX- oder FDX-BÜbertragung)
ausgestattet werden. Bei Einreise muss der > EU-Heimtierausweis mitgeführt werden. Dieser muss von einem
zurückliegt. Die Impfung muss entsprechend den Empfehlungen des Impfstoffherstellers wiederholt werden. Eine Wiederholungsimpfung ist dann unmittelbar gültig. Die Einreise eines Heimtieres, welches jünger als drei Monate und ungeimpft ist, wird gestattet, sofern für dieses Tier ein Ausweis mitgeführt wird und es seit seiner
Ausführliche Informationen über die allgemein gültigen EU-Bestimmungen finden sie hier!
Besonderheiten:
Hunde und Katzen müssen 24 - 120 Stunden vor der Einreise mit Praziquantel gegen Bandwürmer (Echinococcus multilocularis) behandelt werden. Der Tierarzt muss Name und Dosierung des Präparates sowie die Form der Verabreichung (oral oder parenteral) im Heimtierausweis eintragen.
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Häufige Krankheiten
Nachfolgend sind die wichtigsten Erkrankungen durch
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Nähere Informationen erhalten Sie durch Anklicken der entsprechenden Links, bei weiteren Fragen steht Ihnen Ihr Tierarzt zur Verfügung.