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Die Russische Föderation gehört zu den sogenannten gelisteten Drittländern (Anhang II, Teil C), die einen der EU-Mitgliedsländern vergleichbaren Status hinsichtlich der Tollwutsituation zeigen. Diese Länder müssen einen Nachweis über Ihren Tollwutstatus erbringen und Anforderungen erfüllen, die in Artikel 10 der Verordnung 998/2003 beschrieben sind.
Wer in diese Länder reist, sollte die Einreisebestimmungen bei Anreise berücksichtigen (Auskunft geben Botschaften / Konsulate). Wer aus diesen Ländern Tiere einführt / zurückbringt, benötigt eine Veterinärbescheinigung gemäß Entscheidung 2004/ 824 /EG, ansonsten gelten die in den EU-Bestimmungen festgelegten Regeln.
Besonderheiten: Amtstierärztliches Gesundheitszeugnis, nicht älter als 10 Tage. Hunde und Katzen benötigen eine in einem Impfpass eingetragene gültige Tollwutimpfung. Die Tollwutimpfung muss vor mindestens 30 Tagen und höchstens 12 Monaten erfolgt sein.
Informationsquellen
> www.amtstieraerzte.de « Bundeverband beamteter Tierärzte
Häufige Krankheiten
Nachfolgend sind die wichtigsten Erkrankungen durch
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> Ehrlichiose
> Leishmaniose
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