Schweiz
Informationen | Krankheiten 
Hunde und Katzen aus Ländern ohne urbane Tollwut 
(urbane Tollwut: Länder, in denen auch Städte als Tollwutbezirk gelten) müssen vorschriftsmäßig gegen Tollwut geimpft sein, was in einem gültigen Impfpass eingetragen sein muss. Die Erstimpfung muss mindestens 21 Tage vor dem Grenzübertritt erfolgt sein. Die Auffrischungsimpfungen müssen nach Herstellerempfehlungen erfolgen. Für Jungtiere unter drei Monaten, die aus Ländern ohne urbane Tollwut kommen, wird ein gültiges tierärztliches Gesundheitszeugnis verlangt. Die Einfuhr von Hunden mit kupierten Ohren und/oder Ruten ist verboten (Ausnahme: Ferien, Kurzaufenthalte, Umzugsgut).
Besonderheiten: Es gibt regionale Regelungen bezüglich Leinen- und Maulkorbpflicht.
Informationsquellen
> www.amtstieraerzte.de « Bundesverband beamteter Tierärzte
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Häufige Krankheiten
Nachfolgend sind die wichtigsten Erkrankungen durch Parasiten 
aufgelistet, die in dem ausgewählten Urlaubsland eine Rolle spielen:
> Borreliose 

> Ehrlichiose
> Herzwurmerkrankung (Dirofilariose)
Nähere Informationen erhalten Sie durch Anklicken der entsprechenden Links, bei weiteren Fragen steht Ihnen Ihr Tierarzt 
zur Verfügung.
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