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Allgemein
Die Türkei gehört zu den Ländern, die nicht in den Anhängen zur EU-Verordnung 998/2003 aufgeführt werden, hier gelten besondere Anforderungen. Eine Einreise mit dem Tier ist meist nicht aufwändig, die Wiedereinreise nach Deutschland ist aber erschwert. Neben Chip / Tätowierung, nachgewiesener und gültiger Tollwutimpfung, die in dem EU-Pass oder einer Veterinärbescheinigung dokumentiert ist, ist auch ein Bluttest (Tollwutantikörpertest) in einem zugelassenen EU-Labor erforderlich (Blutentnahme frühestens 30 Tage nach Impfung). Vom Zeitpunkt der Blutentnahme bis zur Einreise nach Deutschland ist eine Wartezeit von mindestens drei Monaten einzuhalten. Für Jungtiere ergibt sich dadurch eine frühestmögliche Einreise mit sieben Monaten. Da dies für Urlaubsländer wie Ägypten, Türkei, Marokko, Thailand, Thunesien und viele andere gilt, sollten Sie auch keine Fund-, Hotel- oder Strandtiere mitnehmen.
Die 3-Monats-Frist vor der Einreise gilt nicht für die Wiedereinfuhr von Heimtieren aus einem nicht gelisteten Drittland in die EU, wenn bei diesen Tieren vor der Ausreise aus der EU eine Blutuntersuchung mit positiven Ergebnis durchgeführt wurde und dies im Heimtierausweis dokumentiert ist.
Besonderheiten: Vor einer vorübergehenden Einreise zusammen mit dem Tierhalter sind Hunde, die älter als drei Monate sind, mindestens 15 Tage vor der Einreise gegen
Informationsquellen
> www.amtstieraerzte.de « Bundesverband beamteter Tierärzte
Häufige Krankheiten
Nachfolgend sind die wichtigsten Erkrankungen durch
> Babesiose
>
> Ehrlichiose
> Herzwurmerkrankung (Dirofilariose)
> Leishmaniose
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