Versicherungsschutz für Halter und Tier
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Hinweis:
An dieser Stelle möchten wir keine konkrete Empfehlung abgeben. Aus unserer Sicht sollte jeder individuell den Abschluss einer
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Die sportliche Nutzung von Tieren birgt gewisse Risiken und Gefahren für Halter, Trainer und außenstehende Menschen. Damit diese Risiken überschaubar gehalten werden, haben sich führende Versicherer bereiterklärt, diese Risiken für verantwortliche Personen zu minimieren.
Vor allem der Rennsport von Pferden und Hunden ist beliebt und kann bei Unfällen sowohl Tieren als auch Menschen schwere Verletzungen bis hin zum Tod zufügen. Der Verlust eines wertvollen Zuchttieres oder eines mit Auszeichnungen gekürten Preisträgers kann für den Eigentümer nicht nur emotionale sondern auch wirtschaftliche Folgen nach sich ziehen. Durch Unfall oder
Es bleibt jedem selbst überlassen, ob spezielle Versicherungen für ein Tier abgeschlossen werden oder ob das Tier über die eigenen privaten Versicherungen mitversichert werden soll. Im Schadensfall ist immer der Tierhalter betroffen. Aus diesem Grund sollte rechtzeitig an den notwendigen Versicherungsschutz gedacht werden und ein erfahrener Makler konsultiert werden.
Nicht nur Pferde, Hunde und Katzen können einen Versicherungsschutz erhalten. Auch bei besonderen Tieren, wie wertvollen Falken, Raubkatzen und exotischen Tieren kann eine entsprechende mit dem Versicherungsunternehmen ausgehandelte Police die Risiken erheblich mindern. Eine Versicherungspolice ist jedoch kein Freibrief für Unachtsamkeit!
Pferde, Reitsport, Pferderennen und Deckstationen
Pferde sind große und schwere Tiere, die großen Schaden anrichten können, wenn sie sich losreißen oder durchbrennen. Vor allem im Rennsport ist das Verletzungrisiko groß, aber auch beim Reitsport können Unfälle bei Ausritten und Spingturnieren vorkommen. Die Haltung von Pferden auf der Koppel oder im Stall birgt die Gefahr von
Wachhunde, Hundesport und Hundezüchter
Wachhunde, die im Schutzdienst tätig sind, können versehentlich eine Person verletzen. Aus dieser Situation kann schnell ein Haftpflichtschaden entstehen. Im Hundesport bei Agility, auf der Hunderennbahn oder bei Rangeleien auf Hundeplätzen können Verletzungen auftreten, die unter Umständen eine Notfallversorgung oder eine
Hauskatzen, Freigänger und Katzenzuchten
Katzen gelten rein rechtlich als Sache und bedürfen keiner separaten Versicherung. Bei Edel- und Zuchtkatzen mit Stammbaum und Kaufpapieren müssen diese in die Hausratversicherung mit eingeschlossen werden oder es muss eine Sonder-Police abgeschlossen werden, um einen ausreichenden Versicherungsschutz zu erhalten. Freigänger können unter Umständen schwere Schäden verursachen. Z.B. überquert eine Katze eine stark befahrene Straße, ein LKW muss ausweichen, gerät ins Schleudern und fährt in eine Schaufensterfront. Bei dem verursachten Schaden muss geklärt werden, ob der Fahrer verantwortlich für den Schaden gemacht weden kann. In seltenen Fällen kann der Tierhalter verantwortlich gemacht werden. Dann kann es sehr hilfreich sein, wenn das Tier in die Privathaftpflichtversicherung der Tierhalters mit eingeschlossen wird.
Kranken- und Unfallversicherungen für Katzen werden von zwei Versicherern angeboten.
Frettchen im Reiseverkehr
Durch die neue EU-Regelung können Frettchen am Reiseverkehr in die europäischen Mitgliedsstaten teilnehmen. Diese sehr agilen Tiere können sich leicht aus Transportbehältnissen befreien, so dass zum Abschluss einer speziellen Haftpfichtversicherung geraten wird. Auf jeden Fall sollten sie mit in die Haftpficht- und Hausratversicherung des Tierhalters aufgenommen werden. Im Schadensfall besteht dann zumindest ein bedingter Schutz, so dass der Urlaub oder der Umzug ohne große Verluste über die Bühne gehen kann.
Trotz Versicherungsschutz ist auf einen gut verschlossenen, ausbruchssicheren Transportkasten zu achten, der nach den Bedürfnissen und der Reisedauer auszustatten ist.